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    SCHWEIZ wird OLDTIMER-/Youngtimer-FEINDLICH ? !

    • Jörg 280TE A-M-G Stufe II
    • 23. November 2010 um 15:06
    • Zum letzten Beitrag
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    Dieses Thema wurde aus dem Nast MB-Exotenforum 1.0 importiert und kann bald wieder hier im Original-Archiv eingesehen werden.

    Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 208 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2010 um 19:39) ist von MV12.

    • Jörg 280TE A-M-G Stufe II
      Themenautor
      Reaktionen
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      5
      Beiträge
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      Mitglied seit
      21. September 2007
      Geburtstag
      18. August 1971 (54)
      Geschlecht
      Männlich
      Wohnort
      31137 Hildesheim
      • 23. November 2010 um 15:06
      • #1

      Die folgende Email habe ich gerade aus der Schweiz erhalten.

      Trotzdem sollte sich jeder Klassiker-Fan die Zeit nehmen und
      die Sache genau lesen und ggf. auch eine Email an die
      entsprechenden Stellen in der Schweiz senden ! ! !

      MfG Jörg

      ____________________________________________________________________________

      Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
      wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
      Oldtimer erreichen können !



      Oldtimer Galerie Toffen
      Reinhard Schmidlin



      8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
      ____________________________________________________________________________


      Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
      euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
      einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!


      Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
      die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.


      Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen
      einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
      Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen,
      welche durch die Städte hindurchführen.


      Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
      dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Diesel-
      fahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche
      vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
      in den Städten befahren dürfen!


      Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
      sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
      keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
      dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
      vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
      vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
      Agglomerationen mehr befahren darf.


      Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
      seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
      Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.


      Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
      Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
      zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!


      Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
      Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
      wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.


      Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
      von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
      zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
      vorlegen können.


      In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben
      und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
      Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.


      Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
      den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
      eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
      Umweltzonen bekommen.


      Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
      begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
      wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeits-
      überschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung,
      auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke,
      Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie
      und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle
      anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
      Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.


      Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
      vielen verschiedenen Argumenten.


      Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
      Freitag, dem 26. November 2010!!


      Brief- und Mailvorlagen hier:
      http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)

      · 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
      · 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
      Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis
      Graber von 1952 notabene ein
      Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“



      Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
      Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
      zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
      Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
      selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.


      Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:


      Bundesamt für Strassen
      "Vernehmlassung Umweltzonen"
      Postfach
      3003 Bern


      oder per E-Mail an:


      svg@astra.admin.ch


      und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
      (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
      abgeschickt sein.


      Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
      http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
      bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
      Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte
      inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.


      ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
      FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
      VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
      ERWIRKEN !!!



      Mit freundlichen Grüssen

      Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

      In unserer Hobby-Garage:

      S123 280TE A-M-G Stufe II ´84

      W114 230/8 ´70 Frenchman

      W113 280SL/8 ´70

      W189 3-0-0 d ´58

      A124 E200 Cabrio

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      • 23. November 2010 um 19:58
      • #2

      Aber holla! Wenn das echt ist, ist das ja richtig hartes Brot!
      Mit der Einschränkung dieses Erlasses sollen ja nur die reinen Veteranenfahrzeuge ausgenommen werden, nicht die Youngtimer!
      Sollte dies, auch mit der Einschränkung, wirklich kommen, so dürfen wir uns hier über eine unermessliche Masse an gut ausgestatteten, supergepflegten Gebrauchtwagen freuen!
      Hatte mich schon gewundert, warum es nur hier solche deppen Maßregelungen geben sollte.

      Viele Grüße,

      Marcel


      » Die folgende Email habe ich gerade aus der Schweiz erhalten.
      »
      » Trotzdem sollte sich jeder Klassiker-Fan die Zeit nehmen und
      » die Sache genau lesen und ggf. auch eine Email an die
      » entsprechenden Stellen in der Schweiz senden ! ! !
      »
      » MfG Jörg
      »
      » ____________________________________________________________________________
      »
      » Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
      » wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
      » Oldtimer erreichen können !
      »
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      » Oldtimer Galerie Toffen
      » Reinhard Schmidlin
      »
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      » 8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
      » ____________________________________________________________________________
      »
      »
      » Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
      » euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
      » einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
      »
      »
      » Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
      » die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
      »
      »
      » Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige
      » Umweltzonen
      » einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
      » Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen
      » betreffen,
      » welche durch die Städte hindurchführen.
      »
      »
      » Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
      » dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Diesel-
      » fahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche
      » vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
      » in den Städten befahren dürfen!
      »
      »
      » Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
      » sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
      » keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
      » dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
      » vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
      » vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
      » Agglomerationen mehr befahren darf.
      »
      »
      » Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
      » seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
      » Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
      »
      »
      » Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
      » Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
      » zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
      »
      »
      » Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
      » Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
      » wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
      »
      »
      » Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
      » von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
      » zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
      » vorlegen können.
      »
      »
      » In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu
      » schreiben
      » und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
      » Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche
      » Stellungnahme abzugeben.
      »
      »
      » Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
      » den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
      » eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
      » Umweltzonen bekommen.
      »
      »
      » Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
      » begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
      » wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeits-
      » überschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung,
      » auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke,
      » Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur
      » einwandfreie
      » und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle
      » anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
      » Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
      »
      »
      » Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
      » vielen verschiedenen Argumenten.
      »
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      » Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
      » Freitag, dem 26. November 2010!!

      »
      » Brief- und Mailvorlagen hier:
      » http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
      »
      » · 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um
      » Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
      » · 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne
      » Code 180
      » Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied
      » bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten
      » Alvis
      » Graber von 1952 notabene ein
      » Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann
      » Graber, Wichtrach/BE“
      »
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      »
      » Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
      » Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
      » zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
      » Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
      » selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
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      » Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
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      » Bundesamt für Strassen
      » "Vernehmlassung Umweltzonen"
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      » 3003 Bern
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      » oder per E-Mail an:
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      » und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
      » (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
      » abgeschickt sein.
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      » Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
      » http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
      » bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
      » Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten
      » Verordnungstexte
      » inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
      »
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      » ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
      » FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
      » VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
      » ERWIRKEN !!!
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      » Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

      Viele Grüße, Marcel

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      MBBAUREIHEN.de 14. Januar 2019 um 19:33

    Schon gewusst…?

    Der berühmte silberne Look der Silberpfeile entstand in den 1930er Jahren, als bei einem Rennen die weiße Farbe der Rennwagen abgeschliffen wurde, um das Gewicht um genau ein Kilogramm zu reduzieren und das zulässige Höchstgewicht einzuhalten. Das darunterliegende Aluminium prägte den legendären Namen.

    Bertha Benz war weit mehr als die Ehefrau des berühmten Ingenieurs Carl Benz – sie war eine Pionierin auf vier Rädern. 1888 wagte sie als erste Autofahrerin der Welt etwas Außergewöhnliches: eine richtige Reise mit einem Automobil, weit über eine einfache Probefahrt hinaus. Zusammen mit ihren beiden Söhnen legte sie die 106 Kilometer von Mannheim nach Pforzheim zurück – und drei Tage später die gleiche Strecke wieder zurück. Mit Mut, Entschlossenheit und Abenteuerlust schrieb sie damit ein Stück Automobilgeschichte.

    Das ikonische Stern Logo, 1909 als Warenzeichen eingetragen, symbolisiert die Vision von Gottlieb Daimler, Motoren für die Motorisierung zu Lande, zu Wasser und in der Luft einzusetzen.

    Karl Benz erhielt 1886 das Patent für den Benz Patent-Motorwagen, der weithin als das erste praxistaugliche Automobil mit Benzinverbrennungsmotor gilt.

    1936 brachte Mercedes-Benz mit dem 260 D das weltweit erste serienmäßig produzierte Diesel-Personenauto auf den Markt.

    Der Name Mercedes leitet sich vom Vornamen der Tochter (Mercédès Jellinek) des Geschäftsmannes und Rennsport-Enthusiasten Emil Jellinek ab, der maßgeblich an der Entwicklung und Popularisierung früher Daimler-Fahrzeuge beteiligt war.

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