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SCHWEIZ wird OLDTIMER-/Youngtimer-FEINDLICH ? !

  • Jörg 280TE A-M-G Stufe II
  • 23. November 2010 um 15:06
  • Zum letzten Beitrag
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Dieses Thema wurde aus dem Nast MB-Exotenforum 1.0 importiert und kann bald wieder hier im Original-Archiv eingesehen werden.

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 133 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2010 um 19:39) ist von MV12.

  • Jörg 280TE A-M-G Stufe II
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    16. Juli 2025 um 16:54
    • 23. November 2010 um 15:06
    • #1

    Die folgende Email habe ich gerade aus der Schweiz erhalten.

    Trotzdem sollte sich jeder Klassiker-Fan die Zeit nehmen und
    die Sache genau lesen und ggf. auch eine Email an die
    entsprechenden Stellen in der Schweiz senden ! ! !

    MfG Jörg

    ____________________________________________________________________________

    Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
    wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
    Oldtimer erreichen können !



    Oldtimer Galerie Toffen
    Reinhard Schmidlin



    8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
    ____________________________________________________________________________


    Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
    euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
    einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!


    Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
    die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.


    Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen
    einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
    Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen,
    welche durch die Städte hindurchführen.


    Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
    dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Diesel-
    fahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche
    vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
    in den Städten befahren dürfen!


    Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
    sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
    keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
    dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
    vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
    vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
    Agglomerationen mehr befahren darf.


    Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
    seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
    Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.


    Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
    Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
    zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!


    Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
    Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
    wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.


    Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
    von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
    zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
    vorlegen können.


    In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben
    und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
    Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.


    Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
    den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
    eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
    Umweltzonen bekommen.


    Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
    begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
    wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeits-
    überschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung,
    auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke,
    Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie
    und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle
    anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
    Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.


    Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
    vielen verschiedenen Argumenten.


    Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
    Freitag, dem 26. November 2010!!


    Brief- und Mailvorlagen hier:
    http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)

    · 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
    · 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
    Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis
    Graber von 1952 notabene ein
    Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“



    Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
    Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
    zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
    Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
    selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.


    Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:


    Bundesamt für Strassen
    "Vernehmlassung Umweltzonen"
    Postfach
    3003 Bern


    oder per E-Mail an:


    svg@astra.admin.ch


    und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
    (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
    abgeschickt sein.


    Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
    http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
    bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
    Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte
    inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.


    ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
    FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
    VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
    ERWIRKEN !!!



    Mit freundlichen Grüssen

    Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

    In unserer Hobby-Garage:

    S123 280TE A-M-G Stufe II ´84

    W114 230/8 ´70 Frenchman

    W113 280SL/8 ´70

    W189 3-0-0 d ´58

    A124 E200 Cabrio

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    • 23. November 2010 um 19:58
    • #2

    Aber holla! Wenn das echt ist, ist das ja richtig hartes Brot!
    Mit der Einschränkung dieses Erlasses sollen ja nur die reinen Veteranenfahrzeuge ausgenommen werden, nicht die Youngtimer!
    Sollte dies, auch mit der Einschränkung, wirklich kommen, so dürfen wir uns hier über eine unermessliche Masse an gut ausgestatteten, supergepflegten Gebrauchtwagen freuen!
    Hatte mich schon gewundert, warum es nur hier solche deppen Maßregelungen geben sollte.

    Viele Grüße,

    Marcel


    » Die folgende Email habe ich gerade aus der Schweiz erhalten.
    »
    » Trotzdem sollte sich jeder Klassiker-Fan die Zeit nehmen und
    » die Sache genau lesen und ggf. auch eine Email an die
    » entsprechenden Stellen in der Schweiz senden ! ! !
    »
    » MfG Jörg
    »
    » ____________________________________________________________________________
    »
    » Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
    » wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
    » Oldtimer erreichen können !
    »
    »
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    » Oldtimer Galerie Toffen
    » Reinhard Schmidlin
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    » 8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
    » ____________________________________________________________________________
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    » Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
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    » einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
    »
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    » Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
    » die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
    »
    »
    » Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige
    » Umweltzonen
    » einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
    » Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen
    » betreffen,
    » welche durch die Städte hindurchführen.
    »
    »
    » Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
    » dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Diesel-
    » fahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche
    » vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
    » in den Städten befahren dürfen!
    »
    »
    » Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
    » sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
    » keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
    » dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
    » vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
    » vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
    » Agglomerationen mehr befahren darf.
    »
    »
    » Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
    » seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
    » Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
    »
    »
    » Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
    » Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
    » zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
    »
    »
    » Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
    » Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
    » wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
    »
    »
    » Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
    » von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
    » zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
    » vorlegen können.
    »
    »
    » In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu
    » schreiben
    » und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
    » Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche
    » Stellungnahme abzugeben.
    »
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    » Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
    » den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
    » eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
    » Umweltzonen bekommen.
    »
    »
    » Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
    » begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
    » wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeits-
    » überschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung,
    » auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke,
    » Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur
    » einwandfreie
    » und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle
    » anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
    » Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
    »
    »
    » Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
    » vielen verschiedenen Argumenten.
    »
    »
    » Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
    » Freitag, dem 26. November 2010!!

    »
    » Brief- und Mailvorlagen hier:
    » http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
    »
    » · 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um
    » Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
    » · 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne
    » Code 180
    » Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied
    » bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten
    » Alvis
    » Graber von 1952 notabene ein
    » Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann
    » Graber, Wichtrach/BE“
    »
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    » Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
    » Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
    » zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
    » Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
    » selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
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    » "Vernehmlassung Umweltzonen"
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    » und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
    » (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
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    » http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
    » bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
    » Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten
    » Verordnungstexte
    » inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
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    » Mit freundlichen Grüssen
    »
    » Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

    Viele Grüße, Marcel

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