Die folgende Email habe ich gerade aus der Schweiz erhalten.
Trotzdem sollte sich jeder Klassiker-Fan die Zeit nehmen und
die Sache genau lesen und ggf. auch eine Email an die
entsprechenden Stellen in der Schweiz senden ! ! !
MfG Jörg
____________________________________________________________________________
Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
Oldtimer erreichen können !
Oldtimer Galerie Toffen
Reinhard Schmidlin
8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
____________________________________________________________________________
Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen
einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen,
welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Diesel-
fahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche
vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
in den Städten befahren dürfen!
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
vorlegen können.
In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben
und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.
Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeits-
überschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung,
auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke,
Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie
und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle
anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
Freitag, dem 26. November 2010!!
Brief- und Mailvorlagen hier:
http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
· 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
· 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis
Graber von 1952 notabene ein
Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“
Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern
oder per E-Mail an:
svg@astra.admin.ch
und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
(bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte
inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
ERWIRKEN !!!
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

SCHWEIZ wird OLDTIMER-/Youngtimer-FEINDLICH ? !
Dieses Thema wurde aus dem Nast MB-Exotenforum 1.0 importiert und kann bald wieder hier im Original-Archiv eingesehen werden.
Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 134 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Aber holla! Wenn das echt ist, ist das ja richtig hartes Brot!
Mit der Einschränkung dieses Erlasses sollen ja nur die reinen Veteranenfahrzeuge ausgenommen werden, nicht die Youngtimer!
Sollte dies, auch mit der Einschränkung, wirklich kommen, so dürfen wir uns hier über eine unermessliche Masse an gut ausgestatteten, supergepflegten Gebrauchtwagen freuen!
Hatte mich schon gewundert, warum es nur hier solche deppen Maßregelungen geben sollte.
Viele Grüße,
Marcel
» Die folgende Email habe ich gerade aus der Schweiz erhalten.
»
» Trotzdem sollte sich jeder Klassiker-Fan die Zeit nehmen und
» die Sache genau lesen und ggf. auch eine Email an die
» entsprechenden Stellen in der Schweiz senden ! ! !
»
» MfG Jörg
»
» ____________________________________________________________________________
»
» Diese Umweltverordnung ist verheerend für unsere Szene,
» wenn wir nicht mindestens eine Ausnahmegenehmigung für
» Oldtimer erreichen können !
»
»
»
» Oldtimer Galerie Toffen
» Reinhard Schmidlin
»
»
»
» 8-tung Frist bis diesen Freitag, 26.11.2010 !
» ____________________________________________________________________________
»
»
» Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
» euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
» einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
»
»
» Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
» die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
»
»
» Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige
» Umweltzonen
» einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen
» Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen
» betreffen,
» welche durch die Städte hindurchführen.
»
»
» Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
» dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Diesel-
» fahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche
» vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
» in den Städten befahren dürfen!
»
»
» Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
» sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
» keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
» dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
» vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
» vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
» Agglomerationen mehr befahren darf.
»
»
» Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
» seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
» Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
»
»
» Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
» Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
» zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!
»
»
» Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
» Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
» wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
»
»
» Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
» von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
» zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
» vorlegen können.
»
»
» In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu
» schreiben
» und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
» Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche
» Stellungnahme abzugeben.
»
»
» Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
» den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
» eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
» Umweltzonen bekommen.
»
»
» Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
» begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
» wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeits-
» überschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung,
» auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke,
» Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur
» einwandfreie
» und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle
» anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für
» Veteranfahrzeuge usw. usw. usw.
»
»
» Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst
» vielen verschiedenen Argumenten.
»
»
» Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten
» Freitag, dem 26. November 2010!!
»
» Brief- und Mailvorlagen hier:
» http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
»
» · 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um
» Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
» · 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne
» Code 180
» Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied
» bei … oder bspw. ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten
» Alvis
» Graber von 1952 notabene ein
» Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann
» Graber, Wichtrach/BE“
»
»
»
» Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
» Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
» zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
» Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
» selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
»
»
» Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
»
»
» Bundesamt für Strassen
» "Vernehmlassung Umweltzonen"
» Postfach
» 3003 Bern
»
»
» oder per E-Mail an:
»
»
» svg@astra.admin.ch
»
»
» und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
» (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
» abgeschickt sein.
»
»
» Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
» http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
» bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die
» Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten
» Verordnungstexte
» inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
»
»
» ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
» FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
» VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
» ERWIRKEN !!!
»
»
»
» Mit freundlichen Grüssen
»
» Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen -
Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese werbefrei lesen zu können.
Werbung
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!
Ungelesene Themen
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Zu Mein Benz & ich Folge #7 - Vom Daily Driver zum Profi (Kuchen)
- MBBAUREIHENDE
28. Juli 2025 um 00:00 - Podcast: Mein Benz & ich
- MBBAUREIHENDE
28. Juli 2025 um 00:00
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 30
-
-
-
-
Hallo Welt! Unser neuer Podcast 6
- MBBAUREIHENDE
20. September 2024 um 23:10 - Podcast: Mein Benz & ich
- MBBAUREIHENDE
27. Juli 2025 um 21:35
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 1,4k
6
-
-
-
-
20. Juli 2025 bis 27. Juli 2025 1
- MBBAUREIHENDE
27. Juli 2025 um 05:00 - Statistik
- MBBAUREIHENDE
27. Juli 2025 um 05:00
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 47
1
-
-
-
-
MB > Exoten & Sonstige(s) > 07/2025 7
- FrankWo
5. Juli 2025 um 14:49 - MB-Exotenforum
- FrankWo
26. Juli 2025 um 13:22
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 516
7
-
-
-
-
V140: Auktion in Brunei - u.a. 10x S500 in Rolls-Royce-Grün 2
- mercedes-c140-fan
22. Juli 2025 um 22:25 - MB-Exotenforum
- mercedes-c140-fan
26. Juli 2025 um 11:40
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 214
2
-