Wieder mal schlechte Neuigkeiten für den Altblech-affinen Neuwagen-Konsumverweigerer...betrifft ja doch so einige hier.
Wenn\'s nach unseren Volksvertretern/-verrätern geht, müssen Fahrzeuge, welche mit Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, künftig eine gültige HU besitzen. Ausnahmen gelten einzig für die Fahrt zur (nachzuweisenden) HU bzw. zur Zulassungsstelle.
Bedeutet im Klartext: Egal wie fahrtüchtig oder verkehrssicher das Fahrzeug auch sein mag - ohne Rest-TÜV keine Überführung auf eigener Achse, keine Probefahrt vor Gebrauchtwagenkauf, kein "mal eben rüberfahren" bei Garagenkündigung oder Stellplatzwechsel usw. usw.
Neuwagenhersteller, Fahrzeugtransporteure und die Fähnchenhändler-Mafia "Kaufe alles-zahle bar" mit roten 06er-Nummern wird\'s freuen - für den Normalo ohne eigenen Trailer sowie Zugfahrzeug mit Schweinehaken und entsprechender Anhängelast im Fuhrpark macht\'s das Hobby fast unmöglich.
Weitere Infos gibt\'s u.a. hier:
https://nast-sonderfahrzeuge.de/%3Ca%20href=">http://www.fusselblog.de/index.php/onli…nkungen?blog=14
und hier:
https://nast-sonderfahrzeuge.de/%3Ca%20href=">http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plen…edTab=section-1
Eine Online-Petiton gegen dieses Vorhaben findet Ihr unter:
https://nast-sonderfahrzeuge.de/%3Ca%20href=">https://www.openpetition.de/petition/onlin…hne-tuev-und-au
Grüße
Steffen
Dieses Thema wurde aus dem Nast MB-Exotenforum 1.0 importiert und kann bald wieder hier im Original-Archiv eingesehen werden.
Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 86 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!