Hallo!
Na, das geht ja ziemlich hoch her hier.
Daß muss doch nicht sein, gibt genug Ärger auf der Welt.
Vertragt Euch bitte, es geht doch nur um Autos, wenn auch um besondere.
Schreibt lieber auch an BP, weil die so verantwortungslos die Natur kaputt machen. Da ist Eure Energie sinnvoller aufgehoben.
Ich habe aus den derzeitigen mir bekannten Sachverhalten folgende, eigene Betrachtung zusammengestellt und bitte um Korrektur, wenn ich irgendwo daneben liegen sollte:
a) es gibt einen Flügeltürer, der einmal mit allen Patenten von SGS produziert wurde. Die Patentrechte für den Bau dieser Fahrzeuge liegen beim Patentinhaber. Da niemand vorhat, einen solchen Wagen nachzubauen und dieser nicht nachgebaut ist, kommen sämtliche Patentrechte hier nicht zur Anwendung; auch die Inhaberrechte der Patente an den Umbauten für diesen damals von SGS gebauten und für den Zweck des Fahrens verkauften Wagens fallen hier unter den Tisch, da der Wagen nur gefahren werden soll.
b) es wurde einmal ein Mustergutachten für solche Flügeltürer gefertigt.
In diesem steht, daß die Zulassung eines solchen Wagens aufgrund der technischen Gegebenheiten dieses Umbaues in Deutschland möglich ist.
Diese Daten wurden geprüft und liegen natürlich auch beim KBA vor.
Wenn jemand Rechte an diesem Mustergutachten hat, dann bezieht sich das ja auf das Gutachten selber, wenn man es vervielfältigen und es gewerblich nutzen würde, z.B. als Tapetenmuster, nicht aber auf dessen gutachterlich festgestellten Inhalt. Dieser bleibt völlig unberührt davon, wer das Original hat. Der bescheinigte technische Inhalt ist z.B. einer bautechnischen Abnahme gleichzusetzen, welche nicht dadurch tangiert wird, daß ein anderer z.B. die Patentrechte an einem Systemfertighaus besitzt oder das Original der Statik.
Selbst wenn das KBA heute Nacht mit allen Unterlagen explodieren würde, wär es es also auch nicht unzulässig, wenn Ralf z.B. mal eben den Kontakt über seinen engen Freund Fritz Rau zu Peter Maffay oder zum Management von James Last herstellen würde und von dort eine Kopie des Gutachtens erhält.
c) da der Flügeltürer ja in keiner Weise irgendwie vervielfältigt wird, sondern nur zu dem angedachten Zweck genutzt wird, für den er damals vom Hersteller gegen Geld verkauft wurde, ist das Copyright auch unberührt.
Ebenso kann z.B. jeder Fotos von diesem Produkt machen und diese vervielfältigen und/oder gewerblich nutzen; ein Modell z.B. 1:5 kann sich auch jeder von diesem Wagen bauen, nur halt eben nicht gewerblich verkaufen.
Ebenso könnte sich Ralf einen von indischen Kindern mundgeschnitzten Falkenkopf für den Eigenbedarf anfertigen lassen, ohne dass dies irgendwelche Rechte von SGS beschneiden würde.
d) für mich ist deswegen nicht ersichtlich, wo denn die Möglichkeit einer für ein Gericht beizukonstruierenden begründungsfähigen Rechtsverletzung und/oder begründbare Bezifferung eines Schadens entstehen könnte?
Weiß nicht, vielleicht liege ich mit diesen Betrachtungen auch falsch.
So, und jetzt seid bitte wieder nett zueinander, ich find es echt schade, wenn hier im Forum so ein diesem Hobby nicht gerecht werdender Kommunikationsstil herrscht.
Es wäre doch viel schöner, wenn der Markus irgendwann mal den Traum vom SGS-Museum umgesetzt hätte und sich dann mal alle dort mit den Wagen in friedlichem Kreise treffen, oder?
Bis dahin schreibt lieber an die Drecksäcke von BP!!!
Viele Grüße,
Marcel
Dieses Thema wurde aus dem Nast MB-Exotenforum 1.0 importiert und kann bald wieder hier im Original-Archiv eingesehen werden.
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