Nachdem nun der 500E mit Handschaltung laeuft wollte ich Ihn dem TUEV vorfuehren. Leider hat der Umbau duetlich laenger gedauert (wie immer) sodass mein TUEV-referent in den Ruhestand getreten ist. Er sagte mir aber das es da ein paar Neuigkeiten gibt, d.h das nun alle Umbauten fotografiert, dokumentiert werden und noch eine innere Kontrolle vom TUEV erfolgt.
Was ist Eure Erfahrung damit, ist das auch auf der Dekra Seite (OSt) so?
Wenn dem so ist kann man nicht gleich eine Dokumentation an die TUEV-Nachpruefer schicken?
Ich habe mal alles moegliche Vergleichsfahrzeuge mit M119 (E50 und SLR 129 95-98)herausgesucht und festgestellt das der E50 mit 18 Zoll nur 3% in den Getriebabstufungen von meinem Getrag-Umbau abweicht, selbst der R129 bleibt mit 7% in der europaeischen Tolleranz. Maximalgeschwindigkeitserhoehung gibt es nicht, da der Sensor bekanntlich mit Kardangeschwindigkeit laeuft und so eh bei 250 km/h abgeregelt wird. Verbrauch so 2-3 Liter weniger als vorher sollte doch eigentlich klappen?
Gruss Pagodino
Neues TUEV-gebaren?
Dieses Thema wurde aus dem Nast MB-Exotenforum 1.0 importiert und kann bald wieder hier im Original-Archiv eingesehen werden.
Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 81 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Moin!
Ich habe "meinem" Sachverständigen einfach eine komplette Doku (C124 Turbodiesel) zukommen lassen, ob das jetzt gefordert war oder nicht - keine Ahnung. Dokumentiert wurde jedenfalls vom SV trotzdem nochmal bei der Abnahme - vermutlich zur Absicherung (nicht dass Ich dann einen Riesenturbo reinzimmer, auf einer öffentlichen Laterne parke und dann behaupte "wurde doch so abgenommen". Weist, worauf Ich hinaus will?
Im konkreten Fall würde Ich einfach versuchen, den SV mit dem Du dein Projekt besprochen hast zu kontaktieren, damit der seinen Nachfolger instruieren kann. Bzw. wurde bei "meinem" TÜV in der Besprechungsphase auch ein Ordner mit unterlagen und Notizen angelegt, dass im Zweifelsfall Kollegen die Abnahme hätten durchführen können.
Wie gesagt, versuch den SV selber zu kontaktieren, oder frag den neuen Prüfer, ob der den kontaktieren kann oder oder, das Vorhaben scheint ja durchgesprochen und auch abgesegnet worden zu sein. Da dürfte der "Neue" dann eigentlich auch nichts einzuwenden haben - war ja eine Freigabe zur Durchführung erteilt worden.
Die Toleranzgrenze liegt meine Ich bei um 5%, bin mir aber nicht sicher.
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