Moin Leute,
Hier wurde ja fast wieder eine Diskussion um nichts losgetreten...
Aber nur fast....
Völlig überflüssig, diese Autos existieren in genau dieser Form. Hatte ja schon desöfteren das Glück dies oder jenes bestaunen zu dürfen, bzw. zu entdecken oder mit dabei zu sein.
Ja, auch und vor allem der SGS Arrow! Er lebt..
Und Markus ist aus dem Alter raus, sich mit Autos brüsten zu müssen. Auch ich muss mich als Kenner nicht zu alles äussern und jedem mitteilen was ich habe oder besitze..
Der wahre Kenner schweigt und genießt!
Diese Entscheidung ist jedem selbt überlassen, ich jedenfalls respektiere genau diese!
:waving:
Eric K.
Beiträge von Eric K.
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Eric K. -
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Sebastian:
Der Wagen machte ein relativ guten Eindruck. Zwar waren Lack, Verdeck und Leder nicht mehr sonderlich schön, finde aber € 15 K nicht sonderlich übertrieben.
Der Wagen gehört übrigens einen griechischen Restaurantbesitzer ( Kostas Kazolides, Red Pepper ) in Puerto Banus.
Nach Kernschrott sah der sicherlich nicht aus..:no:
:waving:
Eric K. -
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Probably you\'re looking for this one.
It\'s for Sale in Hong Kong at Car City Motors Limited..
Just follow the link posted:
LINK...
Kind regards :waving:
Eric K. -
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verdammte Geldgier.....
:no:
Eric K. -
Hier noch mal die Geschichte und das Bild (Netzfund) .....
Link...
The Special Roadster seen here was supplied to British Mercedes-Benz Ltd. in London from where it was dispatched to H. T. Nelson Ltd. for delivery to its first owner, Mr. W. L. Quartermaine in April of 1936.
Mr. Quartermaine was a successful insurance broker who had seen the Special Roadster at the 1935 Olympia Motor Show. In 1938, the Special Roadster was traded in on a new V12 Lagonda Drophead Coupe. The car was later owned by a Mr. Farquharson and, shortly thereafter, by a Mr. George Finn who sold the car to Mr. Arthur Lane in 1950.
Four or five years later, Mr. Lane sold the car to his nephew, Mr. Arthur Dawson, who was a butcher and used the car on a regular basis.
In 1956, Mr. Dawson stored the car in a garage behind his butcher shop. It was discovered there in 1988 and sold at a Christie\'s Auction at Bealieu in unrestored condition to the Thulin Group, who immediately consigned the car to Wagner and Landshut in Germany for a total restoration.
In 1991, the Special Roadster was sold to Mr. Ishikawa and a few years later to Mr. William Connor of Hong Kong.
:waving:
Eric K. -
vielen Dank für\'s einstellen.
Es freut mich besonders zu sehen, das der aus der Rosso Bianco Sammlung in Asschaffenburg aquirierte Sbarro Challenge jetzt doch ausgestellt wird!!
:waving:
Eric K. -
wirklich Klasse, genau auf dem Punkt gebracht...
:clap: :clap: :clap: :clap:
Eric K. -
C126 Pick up von der Styling Garage ....
Wurde gebaut für Hamad bin Hamdan Al Nahyan, der Regenbogenscheich...
( der damals wichtigster und größter Kunde von SGS, bzw Chris Hahn )
PS: geile Bilder :hungry:
Eric K. -
wo die Wagen die dein Vater umgebaut hat, sich Heute befinden?
Ob Sie überhaupt noch "leben"???
Vor allem der legendäre Panam!!!!
Bram\'s 1000 SEL.com
:waving:
Eric K. -
Az: 15 IN 400/11
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der XenaTec Group GmbH & Co. KG, Lindichstraße 15, 74189 Weinsberg (AG Stuttgart, HRA 724396), vertr. d.: 1. XenaTec Group Verwaltungs-GmbH, Lindichstraße 15, 74189 Weinsberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank XXXXXX, XXXXXXXXXstraße 58, 74074 Heilbronn, (Geschäftsführer) wurde am 20.07.2011, um 15.30 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger BXXXXX, XXXXXstr. 76, 70176 Stuttgart, Tel.: 0711/XXXXXXXX, Fax: 0711/XXXXXXX bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Heilbronn
Eric K. -
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