Hat wer Ahnung? (MB-Exotenforum)

bornit201 @, Hachenburg, Dienstag, 30.08.2022, 05:47 (vor 400 Tagen)

Ein Bekannter von mir hat ein Fahrzeug innerhalb der EU gekauft ohne Papiere, wie muss er vorgehen um neue Papiere zu bekommen? Kaufvertrag hat er. Muss man ein Führungszeugniss haben, Fahrgestellnummer bei der Polizei prüfen lassen, ob kein Diebstahl vorliegt, Wie muss er vorgehen?
Liebe Grüße und Danke Nino

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Gruß mit winkendem Stern aud der MB Tuningprospekte Sammelzentrale
Bornit201

Hat wer Ahnung?

meinbenz ⌂ @, Dienstag, 30.08.2022, 09:41 (vor 400 Tagen) @ bornit201

Hi Nino


Da braucht er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

"Wer ein importiertes und/oder gebrauchtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug ohne Papiere erworben hat, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Sie dient in erster Linie für den Beweis, dass das Fahrzeug keine dunkle Hintergrundgeschichte hat und weder gestohlen noch anderweitig entwendet ist.

Um den Antrag zu stellen, muss man ein Formular ausfüllen und an die zuständige Adresse verschicken. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt ist, kann man diese ans TÜV senden. Anschließend kann man einen neuen Fahrzeugbrief erwerben.

Diesen wird man vor allen Dingen dann benötigen, wenn man den Wagen für den Verkehr in Deutschland zulassen möchte. Dafür muss man sich an eine Zulassungsstelle wenden und den Zulassungsbescheid ausfüllen. Vor allen Dingen werden Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen, wenn Sie ein Nicht-EU-Fahrzeug zulassen wollen. Für die vollständige Unterlagenliste schauen Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle und sammeln die benötigten Unterlagen. Dort werden auch die Kosten für die entsprechenden Dienstleistungen aufgelistet."

Soll seine Zulassungsstelle anrufen oder vorbeigehen. Für die ist das ein normaler Vorgang. Und da es ein Auto aus der EU ist sollte es da keine Probleme geben. nsonsten ist der Zoll noch mit drin.

Grüße Ingo

Hat wer Ahnung? Ja, die Zulassungsstelle

BenzMan @, Dienstag, 30.08.2022, 09:46 (vor 400 Tagen) @ bornit201

Hallo Nino,
aus eigener Erfahrung rate ich dazu, die für den Wohnsitz des Bekannten zuständige Zulassungsstelle zu befragen.
Die geben da mal mehr, mal weniger gerne Auskunft. Aber sie müssen es umsetzen und kennen daher die für sie geltenden Vorschriften und Ansprüche.

Und sie sind als Behörde auf dem neusten Stand.

Viel Erfolg!

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